Nutzungsbedingungen unserer Fotos

Nutzungsbedingungen – was ist grundsätzlich bei jeder Nutzung der Fotos von Werner und Tammo Ernst zu berücksichtigen ist.

Der Kunde erwirbt, wenn vertraglich mit Tammo Ernst nichts anderes vereinbart wurde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht. Jegliche Nutzungsrechte erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Bezahlung. Jegliche Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, ist ohne meine vorherige schriftliche Genehmigung, untersagt. Das Copyright liegt immer bei Tammo Ernst. Natürlich auch, wenn bereits Fotos als Abzug, Druck oder Datei vorliegen sollten.

Die von uns gemachten Fotos sind grundsätzlich nur für die mit uns vorher vereinbarte Verwendung des Auftraggebers bestimmt (eigener Gebrauch). Jede darüber hinaus gehende Veröffentlichung (Fachzeitschriften, Tageszeitungen, Broschüren, Internet usw.) bedarf unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung (z.B. per E-Mail) und ist honorarpflichtig. Die Nutzung aller von uns gemachten Fotos bei facebook oder ähnlichen Internetportalen, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung gestattet. Ausnahmen von denen in diesem Absatz aufgeführten Einschränkungen der Weitergabe unserer Fotos sind ggf. nur bei vorher vereinbarter und bezahlter Mehrfachnutzung gestattet.

Die vereinbarte und bezahlte Online-Nutzung beträgt bei Foto Ernst 2 Jahre.

Alle unsere Fotos sind so zu speichern, zu kopieren oder zu versenden, dass die von uns erstellten zum jeweiligen Bild gehörenden Dateiinformationen und Copyrightvermerke mit den Bilddaten verknüpft bleiben. Zu jedem, egal in welcher Form, veröffentlichten Foto gehört immer der Urhebervermerk Foto Tammo Ernst bzw. Foto Werner Ernst oder www.pferdebild.de und ein Belegexemplar zu adressieren an Tammo Ernst. Die von uns eingesetzten Copyright-Vermerke im Bild, die in jedem Fall sichtbar bleiben müssen, ersetzen nicht den notwendigen Fotovermerk zu jedem veröffentlichten Foto.

Den Fotografen Tammo Ernst und Werner Ernst (bis 70 Jahre nach seinem Tod) steht das Urheberrecht an allen von ihnen gemachten Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Eine Verletzung unserer Rechte berechtigt zum Schadensersatz. Bei einer unberechtigten Veröffentlichung oder wenn der korrekte Fotovermerk fehlt verdoppelt sich das jeweilige Foto-Honorar.

Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge und die dadurch eventuell verletzten Rechte abgebildeter Personen.


Weitere Informationen zum Urheberrecht/Pferderecht: www.Pferderecht-Wissen.de