Nutzungsbedingungen unserer Fotos / Fragen und Antworten
Warum kostet ein Foto von meinem Pferd, das ich auf meiner Internetseite oder in meinem Katalog zeige, eigentlich ein Honorar?
Solange Sie Fotos als Abzüge nur in Ihr Wohnzimmer oder in den Stall hängen, ist das kein Problem. Wenn Sie es aber anderen öffentlich zeigen, ist es eine Veröffentlichung. Zumal, wenn Sie mit dem Bild Werbung für Ihr Pferd bzw. Ihren Betrieb machen, um damit Geld zu verdienen. Professionelle Fotografen müssen neben der teuren Ausrüstung, genau wie alle anderen, Steuern und Abgaben bezahlen und den Lebensunterhalt verdienen. Im Gegensatz zu Leuten, die als Hobby fotografieren und andere sichere Einkünfte haben.
Für die Aufnahme in den Katalog habe ich doch schon Geld gezahlt. Warum entstehen später noch Kosten, wenn ich diese Fotos beim Fotografen bestelle?
Das Geld, das Sie für die Aufnahme in den Katalog bezahlen, muss alle Kosten abdecken. Diese sind u.a. Druck, Bildbearbeitung, Vertrieb usw. beim Foto-/Videotermin. Nur von zugelassenen Pferden, die mit Foto im Katalog sind, bekommen wir einen Teil nach der eigentlichen Veranstaltung bezahlt. Und falls Ihr Pferd nicht mit Bild im Katalog erscheint, bekommt auch der Fotograf kein Geld.
Ich habe das Foto doch schon “gekauft”, wieso gehören mir die Rechte nicht?
Sie können bei uns die jeweilige Nutzung (siehe Preisliste) oder einen Fotoabzug/Collage für private Zwecke (ohne Veröffentlichungsrecht) erwerben. Damit wir Ihnen einen fairen Preis machen können, und um Missverständnisse zu vermeiden, benötigen wir Informationen, wofür Sie unsere Fotos verwenden möchten (siehe Kontaktformular).
Ich habe doch den Katalog, das Buch, die Zeitschrift oder gar das Pferd gekauft. Weshalb kann ich dann diese Fotos nicht kostenlos für meine Zwecke nutzen? Die Fotos abscannen, abmalen, von anderen Internetseiten ziehen oder bei Facebook zeigen?
Das Urheberrecht der Fotos von Werner und Tammo Ernst liegt immer bei uns. Auch wenn Sie die Fotos nicht direkt bei uns bestellt, sondern aus einer anderen Quelle genommen oder bekommen haben. Ohne unsere Genehmigung und ohne vereinbartes Honorar Fotos zu vervielfältigen, und dann zu gewerblichen Zwecken zu gebrauchen, kann Sie schnell mehrere Tausend Euro und darüber hinaus bis zu 5 Jahre Haft kosten. Es ist also für alle besser, vorher mit dem Fotografen zu sprechen und sein Einverständnis einzuholen. Ein Bild von uns zu verwenden, darum machen wir sie ja, kostet nicht die Welt. Bei guten und treuen Kunden halten wir sicher nicht bei jeder Kleinigkeit die Hand auf, sondern stehen zu unserem Wort. Wenn unsere Bilder aber dreist geklaut werden, und nicht einmal der Name des Urhebers erkennbar beim Foto steht, sind nach kurzem Hinweis und die Chance es zu regeln, rechtliche Schritte unsere einzige Alternative.
Bei einer Veröffentlichung unserer Fotos auf Facebook oder ähnlichen Netzwerken/Blogs müssen wir leider von einer Mehrfachnutzung ausgehen. Daraus ergibt sich das relativ hohe Honorar für diese Nutzungsart. Die Gefahr der unerlaubten Verbreitung der Bilder, ohne jeglichen Hinweis auf Foto Ernst als alleinigen Rechteinhaber, ist meiner Meinung nach sehr groß. Das ist kein Misstrauen gegenüber unseren Kunden – aber Facebook sammelt und verkauft eben (fremde) Daten!
Weshalb sind Fotovermerk und Bezahlung so wichtig? Wenn ich ein Bild verwende ist das doch auch Werbung für den Fotografen?
Sie und andere möchten sicher auch wissen, wer ein Foto gemacht hat, egal ob Spitzenbild oder nicht. Darüber hinaus hat jeder Fotograf das Recht, namentlich in oder unter dem Bild genannt zu werden. Auch Sie als Domain-Inhaber/Herausgeber, aber auch der Gestalter Ihrer Homepage bzw. der Drucksache, sind verpflichtet den Urheber der Fotos zu ermitteln und zu benennen, zumindest im Impressum. Zumal in unseren Digitalfotos und auch hinten auf den Fotoabzügen der Copyrighthinweis mit unseren Kontaktdaten steht.
Auch im Sinne unserer ehrlichen Kunden müssen wir uns mit dem Thema “Fotoklau” beschäftigen. Auch über nachträglich einsichtige Kunden, die sich bisher über die Konsequenzen nicht im Klaren waren, freuen wir uns natürlich. Es geht doch um die Einsicht, dass keiner von uns umsonst arbeiten kann. Wir alle müssen unser Bier und die Bratwurst bezahlen. Auch wenn ich dem Wirt verspreche, anderen zu erzählen, wie toll es mir schmeckt und wo ich es her habe, werde ich es nicht ohne zu bezahlen bekommen. Oder haben Sie das schon erlebt?
Was ist grundsätzlich bei einer Veröffentlichung unserer Fotos zu berücksichtigen?
Der Kunde erwirbt, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde oder bei Mehrfachnutzung, lediglich ein einfaches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht erwirbt der Kunde mit vollständiger Bezahlung. Jegliche Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, ist ohne meine vorherige schriftliche Genehmigung, untersagt. Das Copyright liegt immer bei den Fotografen.
Die von uns gemachten Fotos sind grundsätzlich nur für die mit uns vorher vereinbarte Verwendung des Auftraggebers bestimmt (eigener Gebrauch). Jede darüber hinaus gehende Veröffentlichung (Fachzeitschriften, Tageszeitungen, Broschüren, Internet usw.) bedarf unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung (z.B. per E-Mail) und ist honorarpflichtig. Die Nutzung aller von uns gemachten Fotos bei Facebook oder ähnlichen Internetportalen, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung gestattet. Ausnahmen von denen in diesem Absatz aufgeführten Einschränkungen der Weitergabe unserer Fotos sind nur bei vorher vereinbarter und bezahlter Mehrfachnutzung gestattet.
Alle unsere Fotos sind so zu speichern, zu kopieren oder zu versenden, dass die von uns erstellten zum jeweiligen Bild gehörenden Dateiinformationen und Copyrightvermerke mit den Bilddaten verknüpft bleiben. Zu jedem, egal in welcher Form, veröffentlichten Foto gehört immer der Urhebervermerk “Foto Tammo Ernst” bzw. “Foto Werner Ernst” oder “www.pferdebild.de” und ein Belegexemplar zu adressieren an Tammo Ernst.
Den Fotografen Tammo Ernst und Werner Ernst (bis 70 Jahre nach seinem Tod) steht das Urheberrecht an allen von ihnen gemachten Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Eine Verletzung unserer Rechte berechtigt zum Schadensersatz.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Weitere Informationen zum Urheberrecht/Pferderecht: www.Pferderecht-Wissen.de